Vom „schwarzen“ zum „hellen“ Tag der Reformation

von Dr. Hans-Georg Link

An alle, denen die Gemeinschaft zwischen evangelischer und katholischer Kirche am Herzen liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,

heute vor 500 Jahren, am 15. Juni 1520, ereignete sich der „schwarze Tag“ der Reformation: An diesem Tag wurde von der Kurie in Rom die Bannandrohungsbulle (Exsurge Domine: Erhebe dich, Herr; Psalm 74,22) veröffentlicht, die Martin Luther und allen seinen Anhängern androhte, sie als „hartnäckige Ketzer zu verurteilen“, was dann am 3. Januar 1521 von Papst Leo X. persönlich vollzogen wurde. Während Luther im Juni 1520 damit beschäftigt war, mit seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation: Von des christlichen Standes Besserung“, einem seiner reformatorischen Meisterwerke, einen Reformentwurf von 26 Punkten für ein künftiges Reformkonzil zu Papier zu bringen, wurden von der kurialen Bannandrohungsbulle 41 Sätze Luthers zu Sakramenten, Kirche und Christenstand zusammen mit seinen Schriften in Bausch und Bogen „insgesamt und einzeln“ verurteilt und verworfen. Während Luther am 31. Oktober 1517 mit seinen 95 Thesen zu einer Disputation über „die Kraft des Ablasses“ eingeladen hatte, verweigerte die Bannandrohungsbulle vom 15. Juni 1520 jeden Dialog und forderte stattdessen ihren öffentlichen Anschlag an der Peterskirche in Rom und an den sächsischen Kathedralen.

Damit nahm das öffentliche Unheil seinen Lauf mit gegenseitigen Bücherverbrennungen, offizieller Exkommunikation Luthers und „aller anderen, die diesem Martinus nachfolgen“, bis hin zur Verhängung der Reichsacht über Luther am 26. Mai 1521 durch Kaiser Karl V. Die Auswirkungen dieser Vorgänge waren noch vor 20 Jahren deutlich spürbar, als über 200 evangelische Theologieprofessoren sich in einer öffentlichen Erklärung gegen die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER) aussprachen und wenige Monate später die Erklärung der katholischen Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Josef Kardinal Ratzinger anderen kirchlichen Gemeinschaften absprach, „Kirchen im eigentlichen Sinn“ zu sein. –

Wie gehen wir heute mit diesen Ereignissen vor 500 und vor 20 Jahren um? Die „Altenberger Erklärung 2021“ vom 31. Mai knüpft an die Versöhnung zwischen katholischer und orthodoxer Kirche vom 7. Dezember 1965 ebenso an wie an die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre vom 31. Oktober 1999 zwischen Vatikan und Lutherischem Weltbund. Sie spricht sich nach den positiven Erfahrungen des Jahres 2017 als nächsten konkreten Schritt der Aufarbeitung am 3. Januar 2021 aus für die Außerkraftsetzung der Exkommunikation Luthers und aller seiner Anhänger durch Papst Franziskus und für die öffentliche Rücknahme der Antichrist-Verurteilung des Papsttums von Luther und in 4 evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften durch den Lutherischen Weltbund. Darüber hinaus bittet sie um ein öffentliches Wort des Bedauerns und der Hoffnung auf Versöhnung von Deutscher Bischofskonferenz und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD), damit es im Jahr 2030, am 500. Jahrestag des Augsburger Bekenntnisses, zur Gemeinschaft zwischen evangelischer und katholischer Kirche mit gemeinsamer Feier des Abendmahls/der Eucharistie offiziell kommen kann.

Am „schwarzen Tag“ der Reformation bitten wir um öffentliche und publizistische Unterstützung unserer Altenberger Erklärung 2021, damit wir alle zusammen in 10 Jahren einen hellen Tag der Versöhnung zwischen unseren Kirchen miteinander feiern können.

Für den Altenberger Ökumenischen Gesprächskreis
Pfarrer Dr. Hans-Georg Link, Köln