auf der Internetseite des „Altenberger Ökumenischer Gesprächskreis“.

Wir sind eine internationale ökumenische Gruppe, die sich zweimal jährlich trifft, um aktuelle ökumenische Themen zu besprechen.

Interessenten und Teilnehmende sind uns immer herzlich willkommen.

Im Blickpunkt

„Initiative Kirchengemeinschaft 2030“

Offener Brief
des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises zu Pfingsten 2025

An leitende Verantwortungsträger der evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland

Eine Erklärung des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises zu Pfingsten 2026

Am 25. Juni 2030 wird das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana, CA), das Grundbekenntnis der Reformation, 500 Jahre alt.

I. Zur konfessionellen Zeit

Das Augsburger Bekenntnis wollte 1530 einen Erneuerungsprozeß der Kirche an Haupt und Gliedern einleiten und so eine Kirchenspaltung innerhalb der Westkirche verhindern. Aber es wurde auf dem Augsburger Reichstag von Kaiser Karl V. und seinen Theologen nicht akzeptiert. Damit begann der Zerfall des westlichen Christentums. Die Auseinandersetzungen nahmen bis hin zu militärischen Konflikten ihren Lauf. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 besiegelte mit der reichsrechtlichen Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses das konfessionelle Zeitalter. Es erreichte mit dem 30-jährigen Krieg (1618 – 1648) seinen Tiefpunkt, der sowohl die Glaubwürdigkeit der katholischen als auch der reformatorischen Kirchen als Heilsvermittler in Frage stellte. Danach entwickelten sich beide Kirchenfamilien getrennt voneinander, deren Rivalität ungezählte Menschen ins Unglück stürzte. Andererseits brachten sie aber auch neue Blüten hervor, beispielsweise in Schriftauslegung und Kirchenmusik, die zu je eigenen konfessionellen Kulturen führten.

II. Zur ökumenischen Zeit

Mit der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) am 23. August 1948 in Amsterdam wurde nach rund 400 Jahren das ökumenische Zeitalter definitiv eröffnet. Die Existenz eines Ökumenischen Rates bedeutet einen Meilenstein in der Kirchengeschichte, der als „das neue kirchengeschichtliche Ereignis unserer Zeit“ (Bischof William Temple) qualifiziert wurde. Die Basis der inzwischen über 350 Mitgliedskirchen lautet in der Fassung von 1961: „Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 – 1965) und seinen bahnbrechenden Erklärungen von 1964 zu Kirche (Lumen Gentium, LG) und Ökumenismus (Unitatis Redintegratio, UR) trat die Römisch-katholische Kirche offiziell in die ökumenische Bewegung ein. Seitdem bewegen sich namentlich die aus der Reformation hervorgegangenen und die katholischen Kirchen wieder aufeinander zu.

Wichtige theologische Stationen auf diesem Weg waren bisher der Malta-Bericht 1972, die Stellungnahme zum Augsburger Bekenntnis 1980, die Konvergenzerklärungen zu Taufe, Eucharistie und Amt 1982, die Ausarbeitungen zu „Lehrveruteilungen – kirchentrennend?“ (LV-k?) 1986, die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre 1999, die gegenseitige Anerkennung der Taufe 2007, die Konvergenzstudie der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung „Die Kirche. Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision“ 2012, die Veröffentlichung „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ 2013 sowie die evangelisch-katholische Erklärung von Krakau 2023. Die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erarbeiteten zahlreichen Konsenstexte sind inzwischen in 5 großen Bänden („gelbe Ziegelsteine“) „Dokumente wachsender Übereinstimmung“ (DWÜ) zugänglich.

Als bisherige Höhepunkte der sichtbaren Annäherung sind zu nennen: Die Besuche der Päpste Paul VI. (10. Juni 1969), Johannes Paul II. (12. Juni 1984) und Franziskus (21. Juni 2018) beim Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf, der Besuch von Papst Benedikt XVI. im Erfurter Augustinerkloster am 23. September 2011 sowie die 3 Ökumenischen Kirchentage (ÖKT) 2003 in Berlin, 2010 in München und 2021 in Frankfurt/Main.

Zum 500-jährigen Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 hat der Lutherische Weltbund mit Papst Franziskus am 31. Oktober 2016 in Lund/Schweden einen ökumenischen Gottesdienst gefeiert; am 11. März 2017 hat in Hildesheim ein ökumenischer Buß- und Versöhnungsgottesdienst zwischen Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) stattgefunden und am 27. August 2017 ist in der Wittenberger Stadtkirche die Lima-Liturgie mit 8 Bischöfen aus 7 verschiedenen Kirchen gefeiert worden.

Im vergangenen Jahr haben der ökumenische ACK-Gottesdienst am 18. Juni 2025 im Trierer Dom und die orthodoxe Feier der Göttlichen Liturgie am 19. Juni in der Konstantin-Basilika zu Trier die bleibende gesamtkirchliche Bedeutung des Bekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (325/381) nach 1700 Jahren eindrucksvoll unterstrichen. Am 28. November haben Patriarch Bartholomäus und Papst Leo XIV. zusammen mit weiteren etwa 25 Kirchenrepräsentanten am Ufer des Iznik-Sees in der Türkei des ersten Konzils und seines Bekenntnisses gedacht.

Diese theologischen Erarbeitungen und ökumenischen Ereignisse machen deutlich, wie weit unsere Kirchen in den letzten 60 Jahren von ihren früheren Konflikten zu ihrer jetzigen Gemeinschaft bereits vorangeschritten sind, sodass zu Recht die dringliche Forderung nach „mehr Sichtbarkeit in der Einheit“ (GT 30) erhoben wird.

III. Zur „Initiative Kirchengemeinschaft 2030“

Wir Mitglieder des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises (AÖG) sind mit ungezählten Christen der Meinung: 500 Jahre Kirchenspaltung sind genug! Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Kirchengemeinschaft 2030. Damit sie Wirklichkeit werden kann, sind unseres Erachtens 3 Schritte erforderlich:

1. Die gegenseitigen Verurteilungen aus der Reformationszeit müssen offiziell außer Kraft gesetzt werden. Daher bitten wir die zuständigen Entscheidungsgremien der evangelischen Kirchen, offiziell zu erklären, daß das Verdikt des Papsttums als „Antichrist“ in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche (BSELK) auf den heutigen Partner nicht mehr zutrifft (vgl. LV-k? 1986, 195). Ebenfalls bitten wir die Römisch-katholischen Bischöfe, sich die Einsicht der Gemeinsamen Römisch-katholischen/Evangelisch-lutherischen Kommission für die Einheit von 1983 zu Martin Luther öffentlich zu eigen zu machen: Wir anerkennen „die Berechtigung seines reformatorischen Bemühens angesichts der Theologie und der kirchlichen Missstände seiner Zeit und… sehen, dass gerade seine reformatorische Grunderkenntnis – die in Christus ohne unser Verdienst geschenkte Gerechtigkeit – keineswegs im Widerspruch steht zur genuin katholischen Tradition, wie sie etwa bei Augustín und Thomas von Aquin begegnet“ (DWÜ 2, 449). Dies wurde in der von Kardinal Karl Lehmann und Professor Wolfhart Pannenberg geleiteten Kommission „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ (1986) bestätigt, vertieft und auf weitere Bereiche ausgeweitet.

2. Das Augsburger Bekenntnis (CA) soll in der Tradition der altkirchlichen Bekenntnisse als sachgemäße Auslegung des christlichen Glaubens im Licht der Heiligen Schrift und des Nizänums (381) für das 16. Jahrhundert offiziell anerkannt werden. Dazu gehört an erster Stelle eine intensive Rückbesinnung der reformatorischen Kirchen auf ihr Grundbekenntnis der Reformation. Schon um das Jahr 1980 herum hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger und spätere Papst Benedikt XVI. eine positive Aufnahme des Augsburger Bekenntnisses befürwortet. Damals wurde bereits festgestellt: „Katholiken und Lutheranern (hat sich) in Besinnung auf das Augsburgische Bekenntnis ein gemeinsames Verständnis in grundlegenden Glaubenswahrheiten erschlossen, das auf Jesus Christus, die lebendige Mitte unseres Glaubens, verweist“ (DWÜ 1, 326). Daher bitten wir die EKD und die DBK sowie den Lutherischen Weltbund (LWB) und den Vatikan, entsprechende verbindliche Erklärungen vorzubereiten. Die im 2. Teil des Augsburger Bekenntnisses aufgeführten Mißstände existieren in der heutigen Realität größtenteils nicht mehr, bleiben aber als Gefahr vorhanden.

3. Evangelische und Römisch-katholische Kirchen anerkennen sich gegenseitig als getaufte Glieder des einen Volkes Gottes. Daher ersuchen wir beide Kirchenfamilien, der Anerkennung der Meißener Erklärung (1988, Z. 17, A 1) zuzustimmen: „Wir erkennen unsere Kirchen gegenseitig als Kirchen an, die zu der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche Jesu Christi gehören und an der apostolischen Sendung des ganzen Volkes wahrhaft teilhaben.“ Auf dieser Basis können beide Kirchen in Deutschland ihre Glieder gegenseitig und öffentlich zur Teilnahme an den Feiern von Abendmahl und Eucharistie einladen. Das soll in einem gemeinsamen Gottesdienst offiziell erklärt und gefeiert werden (z.B. im Simultaneum Altenberger Dom). –

Damit im Jahr 2030 – zum 500-jährigen „Jubiläum“ des Augsburger Bekenntnisses – die seit Jahrzehnten offiziell als Ziel benannte Kirchengemeinschaft zustande kommen kann, ist es unerlässlich, dass beide Kirchen jetzt im Jahr 2026 entsprechende Vorbereitungen intensivieren. Nachdem Reformation und Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert in Deutschland ihren Anfang genommen haben, haben die Kirchen in Deutschland auch eine besondere Verantwortung, nach 500 Jahren im 21. Jahrhundert kräftige Impulse zu ihrer Erneuerung und zur Überwindung der Kirchenspaltung in der Westkirche zu geben. Erst als öffentlich versöhnte Kirchen gewinnen sie ihre Glaubwürdigkeit zurück und Kraft zum gemeinsamen Zeugnis in der Welt. Daher bitten wir darum, alle Bestrebungen und Initiativen zu fördern, die auf Kirchengemeinschaft im Jahr 2030 gerichtet sind.

Zu Pfingsten erinnern wir an die Botschaft des Apostels Paulus an die Gemeinde in Korinth:

Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn. Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott: Er bewirkt alles in allen.“ (1. Korinther 12,4-6, EÜ)

Im Namen des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises:

Pfarrer Dr. Hans-Georg Link, Köln – Pfarrer Dr. Manfred Richter, Berlin Professor Dr. Josef Wohlmuth, Bonn/Heideck in Franken


Die heutige Tageslosung lautet: